AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung und Verkauf von Dekoration,
Veranstaltungsbedarf und sonstigen Artikel

§1 Mietvertrag
Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die Anzahlung der Mietgegenstände geleistet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe/Aufbau der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe/Abbau der gemieteten Gegenstände.

§2 Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 4 Tage). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

§3 Kaution
Es wird ggf. eine Kaution berechnet, die nach vollständig, einwandfrei Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter innerhalb von 6 Werktagen zurückgezahlt wird.

§4 Zahlungsbedingungen
Ab Vertragsabschluss ist die genannte Summe exklusive der Kautionshöhe zu begleichen. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen. Kaufartikel sind Sonderanfertigungen und müssen direkt nach Bestellung bezahlt werden. Hierzu kann eine Zwischenrechnung gestellt werden.

§5 Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 4 Tagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.

§6 Lieferung
Nur auf Anfrage. Wird im Einzelfall geprüft und mit dem Mieter vereinbart.
Bei Übernahme/Aufbau der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

§7 Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe/Abholung. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.

§8 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

§9 Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Extrem verschmutzte Artikel wie Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleber Reste, Stockflecken werden nachberechnet zum neu Beschaffungspreis.

§10 Stornierung
Der Mieter erhält bei einer unverbindlichen Buchung eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Artikel. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die Buchung ist nach dem Erhalt der vollständigen Zahlung als verbindlich zu betrachten.

Im Falle von nicht oder nicht vollständig erbrachter Zahlung sind wir berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern. Eine Vorleistungsverpflichtung trifft nicht zu.

Wir behalten uns das Recht vor eine Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung über eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz zu stellen. Die Abschlussrechnung ist sofort fällig. Eine Stornierung muss vom Mieter in schriftlicher Form erfolgen.
Im Falle der Stornierung des gesamten Auftrags durch den Mieter gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis vier Monate vor der Veranstaltung werden 50% der Auftragssumme fällig

  • bis zwei Monate vor der Veranstaltung werden 75% der Auftragssumme fällig

  • bis sechs Wochen vor der Veranstaltung werden 90% der Auftragssumme fällig

  • bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 100% der Auftragssumme fällig

und von der geleisteten Zahlung einbehalten

§11 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen.

§12 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben oder bis zur Abholung. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.